Beratung für unverheiratete Eltern und in Unterhaltsfragen bei Trennung

Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Beratung für unverheiratete Eltern, insbesondere bei der Klärung der Vaterschaft und in Unterhaltsfragen. Beratung auch für verheiratete, getrennt lebende Eltern in Unterhaltsfragen.
Auf Antrag des sorgeberechtigten Elternteiles (oder des Elternteils, in dessen Obhut sich das Kind befindet) kann eine Beistandschaft beim Kreisjugendamt für die Feststellung der Vaterschaft, Festsetzung und Geltendmachung des Unterhalts eingerichtet werden.
Die Beistandschaft des Kreisjugendamtes Rosenheim versucht zunächst grundsätzlich mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil zu einer gütlichen Einigung zu kommen. In den meisten Fällen führt dies dauerhaft zu einem für alle Seiten tragfähigem Ergebnis. Wir haben gute Erfahrungen mit diesem kooperativen Vorgehen gemacht.
Erst wenn eine gütliche Einigung scheitern sollte oder ein solcher Einigungsversuch von vorneherein als nicht erfolgversprechend angesehen wird, werden gerichtliche Maßnahmen in die Wege geleitet.
Kontaktdaten und Online-Terminreservierung unter Kinder & Jugendliche - Landratsamt Rosenheim.
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